Schwimmstern
Schwimmsterne

Schwimmsterne

Ein kindgerechter Wettkampf (25m-Strecken) für die jüngeren Schwimmerinnen und Schwimmer und und 50m- bis zu 400m-Strecken für die etwas älteren Jahrgänge.

Schwimmsterne 2025

2025 finden die Schwimmsterne am 30. November ab 9 Uhr im Hallenbad Reutlingen-Betzingen statt.

Das Protokoll der Veranstaltung finden Sie spätestens 3 Tage nach Wettkampfende auf dieser Seite.

1. Veranstaltungsabschnitt am Sonntag, 30.11.2025

Einlass: 9.00 Uhr – Kari-Sitzung: 9.15 Uhr – Beginn: 9.45 Uhr

Wettkampf 1 25 m Schmetterling weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 2 25 m Schmetterling männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 3 50 m Schmetterling weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 4 50 m Schmetterling männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 5 100 m Schmetterling weiblich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 6 100 m Schmetterling männlich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 7 50 m Freistil weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 8 50 m Freistil männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 9 200 m Freistil weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 10 200 m Freistil männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 11 100 m Brust weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 12 100 m Brust männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 13 50 m Rücken weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 14 50 m Rücken männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 15 100 m Lagen weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 16 100 m Lagen männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 17 200 m Lagen weiblich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 18 200 m Lagen männlich Jg. 2014 – 2016

2. Veranstaltungsabschnitt am Sonntag, 30.11.2025

Kindgerechter Wettkampf (KGW) mit vereinfachtem Wettkampf

Beginn: ca. 15 Minuten nach Ende von WK 18

Wettkampf 101 25 m Freistilbeine weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 102 25 m Freistilbeine männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 103 25 m Brust weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 104 25 m Brust männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 105 25 m Rückenbeine weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 106 25 m Rückenbeine männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 107 25 m Freistil weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 108 25 m Freistil männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 109 25 m Brustbeine weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 110 25 m Brustbeine männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 111 25 m Rücken weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 112 25 m Rücken männlich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 113 25 m Delphinbeine weiblich Jg. 2018 – 2019
Wettkampf 114 25 m Delphinbeine männlich Jg. 2018 – 2019

3. Veranstaltungsabschnitt am Sonntag, 30.11.2025

Beginn: ca. 20 Minuten nach Ende von WK 114

Wettkampf 19 100 m Freistil weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 20 100 m Freistil männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 21 200 m Brust weiblich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 22 200 m Brust männlich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 23 200 m Schmetterling weiblich Jg. 2014 – 2015
Wettkampf 24 200 m Schmetterling männlich Jg. 2014 – 2015
Wettkampf 25 100 m Rücken weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 26 100 m Rücken männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 27 200 m Rücken weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 28 200 m Rücken männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 29 50 m Brust weiblich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 30 50 m Brust männlich Jg. 2014 – 2017
Wettkampf 31 400 m Freistil weiblich Jg. 2014 – 2016
Wettkampf 32 400 m Freistil männlich Jg. 2014 – 2016

Allgemeine Bestimmungen

1.Austragungsbestimmungen

Die Wettkämpfe werden nach den Wettkampfbestimmungen (WB) des Deutschen Schwimmverbandes (DSV) in der am Wettkampftag gültigen Version ausgetragen. Es gelten die Rechtsordnung (RO) und die Anti-Doping-Ordnung (ADO) des Deutschen Schwimmverbandes in der am Wettkampftag gültigen Fassung. Für Behinderte mit entsprechendem Klassifizierungsnachweis sind zusätzlich die Wettkampfbestimmungen des Deutschen Behindertensportverbandes (DBS) anzuwenden.

Durch ihre Meldung erkennen alle Teilnehmer diese WB, die RO und die ADO des DSV an.

Teilnahmeberechtigt sind Schwimmerinnen und Schwimmer der Jahrgänge 2017 bis 2014, die Startrecht für einen Verein / eine SG haben, der / die dem Schwimmverband Württemberg angehört, Verbandsrechte besitzt und vom Veranstalter zu dieser Veranstaltung eingeladen wurde. Für den KGW sind zusätzlich die Jahrgänge 2018 und 2019 zugelassen, weitere Bestimmungen siehe Abschnitt “Sonderregelungen für den kindgerechten Wettkampf / vereinfachter Wettkampf (Abschnitt 2)".

Jeder Schwimmer und jede Schwimmerin darf maximal 4 Starts absolvieren. Somit ist sichergestellt, dass die Jugendschutzbestimmungen gemäß § 12 Abs. 2 der Wettkampfbestimmungen des DSV eingehalten werden.

Bei allen Strecken kommt die Ein-Start-Regel zur Anwendung!


2.Datenschutz

Mit der Abgabe der Meldungen erkennt der Verein bzw. die Startgemeinschaft die Ausschreibung an.

Ferner stimmen die Vereine / Startgemeinschaften der Speicherung, Verarbeitung und Verwendung wettkampfrelevanter personenbezogener Daten für alle von ihnen gemeldeten Teilnehmer zu und erklären, dass ihnen die hierfür notwendigen Erklärungen der Teilnehmer ihrerseits vorliegen.

Mit der Meldung wird auch das Einverständnis für die Veröffentlichung der Wettkampfdaten in Meldeergebnissen und Bestenlisten erklärt.

Zusätzlich erklärt der Verein / die Startgemeinschaft mit Abgabe der Meldungen, dass die in der Anmeldung genannten Daten sowie im Rahmen der Veranstaltung erstellte Fotos, Filmaufnahmen oder fotomechanische Vervielfältigungen ohne Vergütungsansprüche des Betroffenen vom Veranstalter und Dritten wie Medien und Sponsoren genutzt werden dürfen. Im Übrigen gelten die allgemeinen Informationen des DSV zum Datenschutz bei der Teilnahme an Wettkampfveranstaltungen. Diese sind auf der DSV-Homepage zu finden.


3.Wettkampfstätte und Ausrichter

Ausrichter: SSG Reutlingen-Tübingen

Austragungsort: Hallenbad Betzingen, Hoffmannstr. 6/1, 72770 Reutlingen

Das Wettkampfbecken ist 25 m lang und hat 4 Startbahnen, die durch wellenbrechende TURBO-STOP-Leinen getrennt sind. Wassertemperatur ca. 26°C; Wassertiefe: 0,92m-2,15m

Die Zeitmessung erfolgt per Handzeitnahme.


4.Meldungen

Die Meldungen erfolgen per E-Mail im DSV-Standard oder auf Meldelisten DSV-Form 102, zusammen mit dem Meldebogen, DSV- Form 101. Die Formulare können beim Deutschen Schwimmverband (http://www.dsv.de) heruntergeladen werden.

E-Mail: meldungen@ssg-rt-tue.de

Mit Abgabe der Meldungen bestätigen die meldenden Vereine, dass deren gemeldete Schwimmerinnen und Schwimmer sportgesund sind.

Meldeergebnisse in Papierform werden lediglich an die Schiedsrichter und das Kampfgericht verteilt.


5.Meldeschluss, Begrenzung der Meldungen

Meldeschluss ist am Sonntag, 23.11.2025, 18 Uhr bei der Meldeanschrift. Für den rechtzeitigen Eingang der Meldungen ist jeder Verein selbst verantwortlich. Für Meldungen, die nach dem Meldeschluss eingehen, behält sich der Veranstalter vor, diese Meldungen abzulehnen.

Der Veranstalter behält sich vor, Beginn- und Pausenzeiten zu ändern.


6.Meldegeld

Für die Teilnahme am Nachwuchsschwimmfest fällt eine Pauschale von 15 Euro pro Teilnehmer an. Darin enthalten sind bis zu 4 Starts.


7.Meldebegrenzungen

Für die Durchführung eines geregelten Ablaufes ist eine Teilnehmerbegrenzung von insgesamt 120 Schwimmerinnen und Schwimmern gesetzt.


8.Setzen von Läufen

Die Läufe aller Wettkämpfe werden gemäß §121 ohne Rücksicht auf die Jahrgänge nach Meldezeit gesetzt.


9.Wertung

Die Wettkämpfe werden nach Jahrgängen getrennt gewertet.


10.Auszeichnungen

Jeder Teilnehmer erhält einen Teilnehmerpokal, der am Ende des Wettkampfes ausgegeben wird und eine Teilnehmerurkunde.


11.Protokoll

Das Protokoll kann entsprechend der Regelungen des SVW spätestens am 3. Werktag nach dem Wettkampf auf der DSV-Homepage (https://www.dsv.de/ ) als PDF-Datei heruntergeladen werden.


12.Kampfgericht

Die meldenden Vereine haben grundsätzlich pro Abschnitt Kampfrichter mit gültiger Lizenz zu stellen. Alle meldenden Vereine beteiligen sich im Verhältnis ihrer Meldungen am Kampfgericht.

Die notwendige Anzahl der zu stellenden Kampfrichter wird mit dem Meldeergebnis bekanntgegeben. Wir bitten dringlichst die Vereine um die Stellung der angeforderten Kampfrichter.


13.Bewirtung

Es wird eine Bewirtung im Vorraum der Schwimmhalle angeboten.


14.Öffentlichkeitsarbeit

Im Verlauf der Veranstaltungen können von den Aktiven, Trainern und Betreuern Film- und/oder Bild- und/oder Tonaufnahmen gemacht werden. Der Ausrichter wird diese Medien im Rahmen seiner Presse- und Öffentlichkeitsarbeit verwenden. Mit der Meldung erklärt der Verein / Aktive / Trainer / Betreuer sein Einverständnis.


15.Verschiedenes

  • Wertsachen sind von den Vereinen zu sichern. Für Schäden und Verluste übernimmt der Veranstalter keine Haftung.
  • Den Anweisungen des Bäderpersonals ist Folge zu leisten.



Sonderregelungen für den kindgerechten Wettkampf / vereinfachter Wettkampf (Abschnitt 2):

  • Der kindgerechte Wettkampf / vereinfachte Wettkampf wird nach §2 der Wettkampfbestimmungen (A-Teil) durchgeführt und §143f (Fachteil Schwimmen).
  • Teilnahmeberechtigt sind die Jahrgänge 2018 und 2019.
  • Für die Teilnahme fällt eine Pauschale von 8 Euro pro Teilnehmer an.
  • Jeder Teilnehmer darf höchstens 4-mal starten.
  • Die Wertung erfolgt nach Jahrgängen. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnehmerurkunde und einen Teilnehmerpokal. Die Siegerehrung findet nach Ende des Abschnittes statt.
  • Für die Durchführung gelten folgende Ergänzungen:
  • Anstelle einer Disqualifikation gibt es 3 Strafsekunden.
  • Der Start muss nicht unbedingt vom Startblock erfolgen und darf von einer Hilfsperson unterstützt werden.
  • Die Ergebnisse des Abschnitts 2 werden nach §144 nicht in die Bestenlisten aufgenommen.





Die Veranstaltung wurde beim Schwimmverband Württemberg angezeigt und von diesem genehmigt.